Vitamine aus dem Glas: eine kleine Saftkunde
40 Liter Saft trinkt jeder Deutsche durchschnittlich pro Jahr. Doch kaum jemand behält bei all den Sorten und Geschmacksrichtungen den Durchblick: Welcher Saft hat wirklich eine gute Qualität? Und welche Sorten bestehen mehr aus Wasser und zugesetztem Zucker als aus Frucht? EAT SMARTER erklärt den Unterschied zwischen echtem Saft und anderen Fruchtgetränken.
Saft schmeckt nicht nur lecker, bestimmte Sorten können dank einem hohen Vitamingehalt auch richtig gesund sein. Grund genug für den Verbraucher jedes Jahr fast 40 Liter Saft zu trinken. Daher überrascht es nicht, dass im Supermarkt die Getränkeregale reihenweise mit Saft bepackt sind, egal ob aus dem Tetra Pak-Karton oder der Glasflasche. Doch nicht nur die Verpackungen unterscheiden sich, auch der Inhalt ist alles andere als einheitlich: Saft ist nicht gleich Saft. Welches Getränk sich wirklich Saft nennen darf oder sich nur mit der Bezeichnung "Nektar" zufrieden geben muss, regelt in Deutschland die Fruchtsaft-Verordnung.
Die gesündesten Inhaltsstoffe: Muttersaft
Muttersaft ist, ernährungsphysiologisch gesehen, die wertvollste Saftvariante. Denn der Saft stammt aus der ersten Pressung der Früchte und enthält noch alle Trubstoffe. Das sind kleinste Partikel aus dem Fruchtfleisch oder der Schale, die viele gesundheitsfördernde Pflanzenstoffe enthalten.
Wie frisch gepresst: Direktsaft
Direktsaft besteht zu 100 Prozent aus Obst, ganz ohne jegliche Zusatzstoffe wie zum Beispiel Zucker oder Konservierungsstoffe. Nach dem Pressen wird der Saft gefiltert und direkt abgefüllt.
Besteht zu 100 Prozent aus Obst: Fruchtsaft
Fruchtsaft besteht zu 100 Prozent aus Frucht. Aroma-, Farb- oder Konservierungsstoffe haben im Fruchtsaft nichts zu suchen. Einzige Ausnahme: Bis zu 15 Gramm Zucker je Liter dürfen hinzugefügt werden, ohne dass der Fruchtsaft seine Bezeichnung als solcher verliert. Das nennt sich "Korrekturzuckerung" und dient dazu, den sauren Geschmack der Früchte zu mildern. Doch in Deutschland greifen die Hersteller nur selten auf diese Möglichkeit zurück. Deshalb steht auf vielen Packungen "ohne Zuckerzusatz". Der Saft besteht zu 100 Prozent aus Früchten und dem in ihnen enthaltenen Fruchtzucker.
Viele Früchte, die man gerne als Saft trinkt, können in Deutschland allerdings nicht angebaut werden. So muss zum Beispiel Orangen-, Passionsfrucht- oder Ananassaft im Ausland produziert werden. Dort wird er gepresst, anschließend wird ihm das Wasser entzogen. Das Konzentrat wird in Deutschland später wieder mit Wasser aufgefüllt. Fruchtsaft aus Fruchtkonzentrat ist trotz dieses Vorgangs noch immer qualitativ sehr hochwertig.
Ohne Zuckerzusatz: Fruchtsaftschorle
Fruchtsaftschorlen setzen sich aus Fruchtsaft und Mineralwasser zusammen. Dabei gelten für den Ausgangs-Fruchtsaft die gleichen Bestimmungen wie für den regulären Fruchtsaft: Er muss zu 100 Prozent aus Früchten bestehen.
Bis zu 20 Prozent zugesetzter Zucker: Fruchtnektar
Es gibt Obstsorten, die als Fruchtsaft nicht schmecken würden. Sei es, weil sie zu sauer sind, wie zum Beispiel Sauerkirschen, oder weil die Konsistenz zu breiig ist, wie zum Beispiel bei der Banane. Daher werden die Fruchtgehalte von solchen Obstsorten mit Wasser gestreckt. Die Fruchtsaft-Verordnung schreibt für Nektar unterschiedliche Fruchtgehalte vor: Bei Multivitamin- oder Apfelnektar sind es 50 Prozent, bei Kirschnektar 35 und bei Johannisbeernektar 25 Prozent. Allerdings wird Nektar oft Zucker zugesetzt, laut Fruchtsaft-Verordnung sind bis zu 20 Prozent Zuckerzusatz erlaubt. Farb- und Konservierungsstoffe sind jedoch auch im Nektar tabu.
Fast nur Wasser und Zucker: Fruchtsaftgetränk
Fruchtsaftgetränke sind laut Fruchtsaft-Verordnung gar keine Frucht-, sondern Erfrischungsgetränke. Dadurch darf der Fruchtgehalt in diesem Getränk auch sehr niedrig sein, bei Zitrusfrüchten sind es nur sechs Prozent. Außerdem dürfen Fruchtsaftgetränken Aromen, Kohlensäure und große Mengen Zucker zugesetzt werden.
Saft plus Püree: Smoothie
Im Vergleich zu Säften sind Smoothies viel dickflüssiger. Das liegt daran, dass der Fruchtsaft noch zusätzlich mit Fruchtpüree vermengt wird. Smoothies fallen weder unter die Fruchtsaft- noch unter die Erfrischungsgetränkverordnung. Aus diesem Grund ist lebensmittelrechtlich nicht geregelt, aus welchen Zutaten ein Smoothie bestehen muss. (bor)
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